SICHERHEITSDATENBLATT
GREENLOOP HD NEUTRAL | Version 1.1 | 03. August 2026 Produktname GREENLOOP HD NEUTRAL Version 1.1 (ersetzt Version 1.0) Produkttyp Hochleistungsfähiger wasserbasierter Industrieentfetter Ausgabedatum 03. August 2026 Hersteller VIAMAK Sp. z o.o., ul. Grzybowska 80/82/700, 00-844 Warschau, Polen Hergestellt für Greenloop Industries Ltd., London, Vereinigtes Königreich SDS-Kontakt office@viamak.pl Rechtsgrundlage Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, geändert durch Verordnung (EU) 2020/878; Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Abschnitt 1 — Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator Handelsname: GREENLOOP HD NEUTRALProduktform: Gemisch 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen: Industrielle und gewerbliche Entfettung und Reinigung von Ölen, Fetten, Bearbeitungsflüssigkeiten und technischen Verunreinigungen von Metall- und anderen beständigen Industrieoberflächen. Verwendungen, von denen abgeraten wird: Verwendung durch Verbraucher; Verwendung auf Oberflächen, deren chemische Beständigkeit nicht nachgewiesen wurde; Mischen mit anderen Reinigungsmitteln oder Chemikalien. 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblatts Hergestellt für: Greenloop Industries Ltd., London, Vereinigtes Königreich Hersteller: VIAMAK Sp. z o.o., ul. Grzybowska 80/82/700, 00-844 Warschau, Polen E-Mail / SDS-Kontakt: office@viamak.pl 1.4 Notrufnummer 112 (Europäische Notrufnummer). Medizinisches Fachpersonal sollte sich an den zuständigen nationalen Giftinformationsdienst wenden.
Abschnitt 2 — Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Gemischs (CLP / 1272/2008) Skin Irrit. 2 — H315: Verursacht Hautreizungen. Eye Dam. 1 — H318: Verursacht schwere Augenschäden. Signalwort GEFAHR 2.2 Kennzeichnungselemente Signalwort: GEFAHR H315 — Verursacht Hautreizungen. H318 — Verursacht schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise (P-Sätze) Prävention P264 Hände und exponierte Haut nach Gebrauch gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. Maßnahmen — Haut P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Maßnahmen — Augen P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. 2.3 Sonstige Gefahren Keine PBT- oder vPvB-Stoffe in Konzentrationen von ≥0,1 %. Keine Bestandteile mit endokrinschädigenden Eigenschaften in Konzentrationen von ≥0,1 %. Verschüttetes Produkt kann Böden rutschig machen.
Abschnitt 3 — Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische. Die genaue Formulierung ist geschützt. Die Stoffe werden gemäß REACH Anhang II angegeben. Die Konzentrationen werden als Bereiche angegeben. Bezeichnung des Bestandteils CAS-Nr. EG-Nr. Gehalt Einstufung Alkohole, C10, ethoxyliert 160875-66-1 — 5–<10 % Acute Tox. 4 H302; Skin Irrit. 2 H315; Eye Dam. 1 H318 Propylencarbonat 108-32-7 203-572-1 20–<30 % Eye Irrit. 2, H319 Dipropylenglykolmonomethylether 34590-94-8 252-104-2 5–<10 % Nicht gemäß CLP eingestuft; ein indikativer Arbeitsplatzgrenzwert der Union gilt. Vollständiger Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe Abschnitt 16. Phenoxyethanol ist in einer Konzentration von etwa 0,5 % als Konservierungsmittel enthalten und liegt unterhalb der allgemeinen Offenlegungsschwelle für Abschnitt 3 dieses Gemischs.
Abschnitt 4 — Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemein Kontaminierte Kleidung entfernen. Betroffene Personen nicht unbeaufsichtigt lassen. Einatmen An die frische Luft bringen. Ruhig halten. Bei Auftreten oder Anhalten von Beschwerden ärztlichen Rat einholen. Hautkontakt Sofort mit viel Wasser und Seife waschen. Kontaminierte Kleidung entfernen. Bei Auftreten oder Anhalten von Reizungen ärztlichen Rat einholen. Augenkontakt Mindestens 15 Minuten lang vorsichtig mit sauberem Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort ein Giftinformationszentrum oder einen Arzt anrufen. Verschlucken Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. Einer bewusstlosen Person niemals etwas durch den Mund verabreichen. Bei Unwohlsein ein Giftinformationszentrum oder einen Arzt kontaktieren. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Hautreizung, Rötung und Beschwerden. Es können schwere Augenschäden mit Schmerzen, Tränenfluss, Rötung und dem Risiko einer anhaltenden Schädigung des Auges auftreten. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatisch behandeln. Nach Augenkontakt wird eine sofortige ärztliche, vorzugsweise augenärztliche Untersuchung empfohlen.
Abschnitt 5 — Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid. Ungeeignete Löschmittel: Direkter Hochdruck-Wasserstrahl. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Das Produkt ist wasserbasiert und nicht als entzündlich eingestuft. Bei Erwärmung oder Brand können Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und reizende organische Dämpfe entstehen. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät und vollständige Schutzausrüstung tragen. Exponierte Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Kontaminiertes Löschwasser nicht in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen lassen.
Abschnitt 6 — Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen Kontakt mit Haut und Augen vermeiden. Für ausreichende Belüftung sorgen. Schutzhandschuhe und dicht sitzenden Augen-/Gesichtsschutz tragen. Rutschige Bereiche kennzeichnen und absperren. Aerosolbildung vermeiden. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Das Eindringen größerer Mengen in Kanalisation, Boden oder Oberflächengewässer verhindern. Bei einer erheblichen Freisetzung in die Umwelt die zuständige Behörde benachrichtigen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Verschüttetes Material eindämmen. Mit inertem Material wie Sand, Universalbinder oder Kieselgur aufnehmen. In einem geeigneten gekennzeichneten Behälter sammeln. Restverunreinigungen mit Wasser abwaschen und dabei eine unkontrollierte Ableitung verhindern. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitte 8 und 13.
Abschnitt 7 — Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Bei ausreichender Belüftung verwenden. Spritzer, Aerosolbildung sowie Haut- und Augenkontakt vermeiden. Während der Handhabung nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch Hände waschen. Nicht mit anderen Reinigungschemikalien mischen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Im dicht verschlossenen Originalbehälter bei +5 °C bis +25 °C lagern. Vor direkter Sonneneinstrahlung, übermäßiger Hitze, Frost und Verunreinigung schützen. Von starken Oxidationsmitteln, starken Säuren und starken Laugen fernhalten. Getrennt von Lebens- und Futtermitteln lagern. 7.3 Spezifische Endanwendungen Industrielle und gewerbliche Entfettung. Produktkennzeichnung, Betriebsanweisungen und Anforderungen an Materialverträglichkeitsprüfungen beachten.
Abschnitt 8 — Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter Bestandteil Grenzwerttyp Wert Rechtsgrundlage Dipropylenglykolmonomethylether, CAS 34590-94-8 EU-Richtgrenzwert (indicative OEL) 8-Stunden-TWA: 50 ppm / 308 mg/m³; Hautkennzeichnung Indikativer Arbeitsplatzgrenzwert der EU Andere Bestandteile: Anwendbare nationale Arbeitsplatzgrenzwerte beachten. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Maßnahmen: Allgemeine Belüftung vorsehen. Lokale Absaugung verwenden, wenn Sprühen oder Nebelbildung möglich ist. Augen-/Gesichtsschutz Chemikalienschutzbrille. Bei Spritzgefahr zusätzlich Gesichtsschutz verwenden. Handschutz Chemikalienbeständige Handschuhe, z. B. aus Nitrilkautschuk. Material, Dicke und Durchbruchzeit entsprechend der Tätigkeit und den Angaben des Handschuhherstellers auswählen. Haut-/Körperschutz Chemikalienbeständige Arbeitskleidung. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Gebrauch ausziehen und waschen. Atemschutz Bei ausreichender Belüftung normalerweise nicht erforderlich. Bei Sprühen oder unzureichender Belüftung einen für organische Dämpfe und Partikel geeigneten Atemschutz verwenden. Begrenzung der Umweltexposition: Freisetzung in Kanalisation, Boden und Oberflächengewässer minimieren.
Abschnitt 9 — Physikalische und chemische Eigenschaften
Eigenschaft Wert / Bereich Bemerkung Aggregatzustand Flüssigkeit — Farbe Klar bis leicht opaleszierend; farblos bis blass — Geruch Schwacher Geruch — Schmelz-/Gefrierpunkt ca. −15 °C — Siedepunkt / Siedebereich Für das Gemisch nicht bestimmt — Entzündlichkeit Nicht als entzündlich eingestuft — Untere/obere Explosionsgrenzen Nicht anwendbar / nicht bestimmt — Flammpunkt ca. 100 °C; >93 °C, geschlossener Tiegel — Selbstentzündungstemperatur Nicht bestimmt — Zersetzungstemperatur Nicht bestimmt — pH-Wert 6,5–7,5 bei 20 °C; typischer Wert ca. 7,0 — Kinematische Viskosität bei 40 °C ca. 2,8 mm²/s bei 40 °C (Bereich: 2,5–3,0 mm²/s) — Löslichkeit In Wasser dispergierbar/mischbar — Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser Für das Gemisch nicht anwendbar — Dampfdruck Nicht bestimmt — Dichte / relative Dichte 1,03–1,07 g/cm³ bei 20 °C; typischer Wert ca. 1,045 g/cm³ — Relative Dampfdichte Nicht bestimmt — Partikeleigenschaften Nicht anwendbar — 9.2 Sonstige Angaben Zielwert für die Leistung bei niedrigen Temperaturen: ca. −15 °C. Die Werte der physikalischen Eigenschaften sind berechnet oder geschätzt und müssen noch durch Prüfungen des Fertigprodukts bestätigt werden.
Abschnitt 10 — Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität Unter normalen Lagerungs- und Verwendungsbedingungen sind keine gefährlichen Reaktionen zu erwarten. 10.2 Chemische Stabilität Unter den empfohlenen Lagerbedingungen stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Eine gefährliche Polymerisation ist nicht zu erwarten. Das Mischen mit unverträglichen Reinigungschemikalien kann zu Wärmeentwicklung, Spritzern oder reizenden Dämpfen führen. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Übermäßige Hitze, Frost, direkte Sonneneinstrahlung, Verunreinigung und Aerosolbildung vermeiden. 10.5 Unverträgliche Materialien Starke Oxidationsmittel, starke Säuren und starke Laugen. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Bei Brand oder starker Überhitzung können Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO₂) und reizende organische Zersetzungsprodukte entstehen.
Abschnitt 11 — Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenklasse Befund Akute Toxizität Auf Grundlage der verfügbaren Daten zu den Bestandteilen und der Konzentrationsberechnungen nicht eingestuft. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Skin Irrit. 2. Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung/Augenreizung Eye Dam. 1. Verursacht schwere Augenschäden. Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut Auf Grundlage der verfügbaren Informationen nicht eingestuft. Keimzellmutagenität Auf Grundlage der verfügbaren Informationen nicht eingestuft. Karzinogenität Auf Grundlage der verfügbaren Informationen nicht eingestuft. Reproduktionstoxizität Auf Grundlage der verfügbaren Informationen nicht eingestuft. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Auf Grundlage der verfügbaren Informationen nicht eingestuft. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Auf Grundlage der verfügbaren Informationen nicht eingestuft. Aspirationsgefahr Auf Grundlage der verfügbaren Informationen nicht eingestuft. 11.2 Angaben über sonstige Gefahren Für das Gemisch liegen keine spezifischen toxikologischen Prüfdaten vor. Auf Grundlage der verfügbaren Informationen ist kein Bestandteil in einer Konzentration von ≥0,1 % als Stoff mit endokrinschädigenden Eigenschaften bekannt.
Abschnitt 12 — Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität Das Gemisch ist auf Grundlage der verfügbaren Daten zu den Bestandteilen und deren Konzentrationen nicht als gefährlich für die aquatische Umwelt eingestuft. Eine unkontrollierte Freisetzung ist zu vermeiden. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Das Tensid und die wichtigsten organischen Bestandteile sind voraussichtlich biologisch abbaubar. Für das Fertigprodukt liegen keine Daten aus biologischen Abbaubarkeitstests vor. 12.3 Bioakkumulationspotenzial Für die wichtigsten wasserlöslichen Lösungsmittel ist keine signifikante Bioakkumulation zu erwarten. Für das Gemisch liegen keine spezifischen Daten vor. 12.4 Mobilität im Boden Das Gemisch ist in Wasser dispergierbar und kann im Boden mobil sein. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Es ist nicht zu erwarten, dass das Gemisch Bestandteile enthält, die in Konzentrationen von ≥0,1 % die Kriterien für PBT oder vPvB erfüllen. 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften Auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen ist kein Bestandteil in einer Konzentration von ≥0,1 % als Stoff mit endokrinschädigenden Eigenschaften identifiziert. 12.7 Andere schädliche Wirkungen Große Freisetzungen können Abwasserbehandlungsprozesse und die lokale Wasserqualität beeinträchtigen.
Abschnitt 13 — Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produktreste und kontaminierte Aufnahmematerialien über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb gemäß den nationalen und örtlichen Vorschriften entsorgen. Konzentriertes Produkt nicht in die Kanalisation einleiten. Leere Verpackungen sollten vollständig entleert und gemäß den örtlichen Anforderungen recycelt oder entsorgt werden. Der Abfallerzeuger ist dafür verantwortlich, den korrekten Abfallschlüssel entsprechend der tatsächlichen Verwendung und Verunreinigung zuzuweisen.
Abschnitt 14 — Angaben zum Transport
Unterabschnitt Angabe 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer Nicht anwendbar. 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht anwendbar. 14.3 Transportgefahrenklassen Nicht reguliert. 14.4 Verpackungsgruppe Nicht anwendbar. 14.5 Umweltgefahren Nein. 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Behälter aufrecht, dicht verschlossen und vor Beschädigung geschützt halten. 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten Nicht für den Transport als Massengut vorgesehen. Das Produkt ist auf Grundlage der aktuellen Formulierung und des geschätzten Flammpunkts nicht als Gefahrgut gemäß ADR/RID, ADN, IMDG oder ICAO/IATA eingestuft.
Abschnitt 15 — Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), einschließlich Anhang II in der durch Verordnung (EU) 2020/878 geänderten Fassung. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) in der jeweils geltenden Fassung. Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien in der jeweils geltenden Fassung: enthält 5–<10 % nichtionische Tenside; Konservierungsmittel: Phenoxyethanol. Anwendbare nationale Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz sowie zum Abfall- und Gewässerschutz. 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Für das Gemisch wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
Abschnitt 16 — Sonstige Angaben
Vollständiger Wortlaut der Gefahrenhinweise aus den Abschnitten 2 und 3 H-Satz-Code Wortlaut H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. Abkürzungen Abkürzung Bedeutung ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. CLP Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. PBT Persistent, bioakkumulierbar und toxisch. vPvB Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar. TWA Zeitgewichteter Mittelwert. Einstufungsmethode Die Einstufung des Gemischs wurde auf Grundlage der Einstufungen der Bestandteile, der Konzentrationsgrenzwerte, der Additivitätsgrundsätze und der verfügbaren Informationen zur Formulierung gemäß CLP abgeleitet. Die Werte der physikalischen Eigenschaften in Abschnitt 9 sind berechnete oder geschätzte Werte und müssen noch durch Prüfungen des Fertigprodukts bestätigt werden. Schulungshinweise Das Personal muss im sicheren Umgang mit Chemikalien, in Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Augenkontakt, in der Kontrolle von Verschüttungen und in der korrekten Verwendung persönlicher Schutzausrüstung geschult werden. Haftungsausschluss Die Informationen beschreiben das Produkt aus sicherheitstechnischer Sicht und basieren auf dem gegenwärtigen Kenntnisstand und der angegebenen Formulierung. Sie stellen keine Garantie für Produkteigenschaften dar. Der Empfänger bleibt für die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften sowie für die sichere Verwendung unter den tatsächlichen Bedingungen am Arbeitsplatz verantwortlich. ← Zurück zu GREENLOOP HD NEUTRAL